Nebenkosten

Nebenkosten

Beim Kauf von Denkmalgeschützten Immobilien kommen immer auch Nebenkosten auf den/die Eigentümer*in zu. Diese können in umlagefähige Nebenkosten und nicht umlagefähige Nebenkosten aufgeteilt werden.

Ist eine Denkmalgeschützte Immobilie vermietet, werden die umlagefähigen Nebenkosten immer auf die Mieter*innen umgelegt. Dazu gehören neben der Gebäudeversicherung, Wasser und Strom auch die Müllabfuhr. Diese Wohnungsnebenkosten sowie die vereinbarte Kaltmiete werden vom Mieter*in monatlich an die Hausverwaltung überwiesen.

Die umlagefähigen Nebenkosten des/der Mieters*in variieren dabei je nach Verbrauch des/der Mieters*in. Nebenkosten wie die Gebäudeversicherung oder die Müllabfuhr können aber auch steigen. Dagegen wird Wasser, Heizung und Strom vorausgezahlt und je nach Verbrauch des/der Mieters*in abgerechnet.

Einmal im Jahr bekommt der/die Mieter*in von der Hausverwaltung eine Abrechnung über alle festen und variablen Kosten. Je nach Höhe der Vorauszahlung muss dieser dann für die Anmietung seiner Denkmalgeschützten Immobilie eine Nachzahlung leisten oder bekommt Überschüsse wieder ausgezahlt.

Andere Nebenkosten sind für den/die Eigentümer*in der Denkmalgeschützten Immobilie nicht umlagefähig. So muss der/die Kapitalanleger*in zum Beispiel die Kosten für die Haus- und Mietverwaltung selber tragen. Die Kosten für die Verwaltung sind allerdings wieder steuerlich absetzbar.Auch eine Instandhaltungsrücklage bildet der/die Privatanleger*in für seine Denkmalgeschützte Immobilie.

Auch Grundbesitzabgaben müssen vom Eigentümer*in getragen werden. Beim Hauskauf ist es daher wichtig, die Nebenkosten genau zu berechnen. Nicht umsonst werden diese oft auch als “zweite Miete” bezeichnet.

Mieter*innen Denkmalgeschützter Immobilien haben den Vorteil, dass die neue Wohnung nicht nur in außergewöhnlich schöner Lage zu finden ist, sondern auch auf dem neusten Stand der Technik ist. Oftmals bedeutet das für den/die Mieter*in, dass er für die neu-renovierte Denkmalgeschützte Immobilie eine höhere Kaltmiete zahlen muss. Allerdings kann er darauf vertrauen, dass die Technik des Hauses wie zum Beispiel die Heizungsanlage oder das Stromnetz auf dem neusten Stand der Technik sind. Auch eine gute Wärmedämmung der Wohnräume sowie neue Fenster, sorgen dafür, dass der/die Mieter*in für die Nebenkosten weniger Geld zahlen muss.

Auch für den/die Vermieter*in hat die Investition in eine Denkmalgeschützte Immobilie nicht nur steuerliche Vorteile. Denn diese Immobilienform ist für die Mieter*innen sehr attraktiv. Dieser kann durch die neue Technik im Haus nicht nur die monatlichen Nebenkosten der Denkmalgeschützten Immobilie gering halten, sondern hat auch eine Wohnung oder ein Haus in einmalig guter Lage. Gerade in beliebten Städten und Gebieten sind solche Denkmalgeschützten Immobilien zwar vorhanden, jedoch zwischenzeitlich schwer zu bekommen. Wer einmal eingezogen ist, wird den Komfort einer Neubauwohnung und den Charm eines Altbaus nicht gegen eine alltägliche Wohnung eintauschen wollen.

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