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Die Finanzierung Ihrer Denkmalgeschützten Immobilie

Die Finanzierung einer Denkmalgeschützten Immobilie kann über verschiedene Kreditarten erfolgen. In der Regel übernimmt der/die zukünftige Eigentümer*in der Immobilie einen Hypothekarkredit bei einer Bank, die das Projekt mittragen möchte. Dazu fragt der/die Eigentümer*in bei verschiedenen Banken seiner Wahl an und vergleicht die Angebote und vor allem die Zinsen untereinander. Dabei gilt: Je geringer die Banken das Risiko einschätzten, dass die Rückzahlung des Kredits erfolgt, desto günstiger werden die Zinsen für den/die Kreditnehmer*in ausfallen.

Die Zinsen für eine Baufinanzierung werden dabei in der Regel für zehn Jahre festgesetzt und anschließend neu, zu den dann geltenden Zinskonditionen verhandelt.
Bei einem Zinsvariablen Darlehen dagegen ändert sich die Zinskondition abhängig vom Kapitalmarkt. Wenn Sie sinkende Zinsen in Aussicht haben oder die Zinsen steuerlich zum Beispiel als Werbungskosten für die vermietete Denkmalgeschützte Immobilie geltend gemacht werden können, ist diese Darlehensform für Sie interessant. Denn so profitieren Sie von sinkenden Zinsen am Kapitalmarkt sofort und nicht erst nach Ende der Vertragslaufzeit. Steigende Zinsen wirken sich dabei gegenteilig aus.
Eine weitere Form der Finanzierung Ihrer Denkmalgeschützten Immobilie ist ein Bausparvertrag, den man als Anleger*in mit einer Bausparkasse abschließen kann. Dieser wird hauptsächlich zur Finanzierung von Immobilien genutzt. Bei einem Bausparvertrag wird eine vertraglich vereinbarte Summe, zu einem vorab festgelegten Prozentsatz angespart. Bei Zuteilung des Vertrags wird dem/der Bausparer*in die restliche Summe, die er zur Finanzierung seiner Immobilie benötigt, garantiert. Der/die Bausparer*in hat dabei sogar einen Rechtsanspruch auf die Zuteilung und kann seinen Vertrag sogar vererben.

KfW unterstützt mit speziellen, sehr zinsgünstigen Programmen die energetische Sanierung einer Denkmalgeschützten Immobilie.

Auch Förderdarlehen sind eine Form der Finanzierung von Denkmalgeschützten Immobilien. So unterstützen die einzelnen Bundesländer Immobilienkäufe zur Eigennutzung von privaten Bauherren*innen. Ob ein/eine zukünftiger Bauherr*in ein Förderdarlehen für eine Denkmalgeschützte Immobilie erhalten kann, hängt unter anderem vom Jahreseinkommen des Haushalts sowie der Anzahl der Kinder ab. Auch die Gesamtkosten der Immobilie, die Wohnfläche und das Baujahr spielen eine Rolle für die Vergabe des Förderdarlehens.

Auch Schuldscheindarlehen sind für Denkmalgeschützte Immobilien in den letzten Jahrzehnten immer beliebter geworden. Ein Schuldscheindarlehen ist ein langfristiger Kredit, der mit standardisierten Merkmalen und einer besonderen Urkunde mit Schuldschein statt eines Darlehnsvertrages ausgestellt wird.
Diese Art der Finanzierung Denkmalgeschützter Immobilien wird häufig von Wirtschaftsunternehmen eingesetzt, die nicht nur über öffentliche Stellen sondern auch über einwandfreie Bonität verfügen.
Diese Art der Kreditfinanzierung bietet für Privatleute kaum Vorteile gegenüber einem normalen Darlehen bei der Bank. Im Gegenteil, der Bearbeitungs- und Berichtsaufwand ist hier deutlich höher. Jedoch wird auf eine Bank als Geschäftspartner*in verzichtet, da die Schuldscheindarlehen bei anderen Geldgebern*innen platziert werden.
Es gibt verschiedene Arten der Darlehensfinanzierung. Für welche Finanzierung Ihrer Denkmalgeschützten Immobilie Sie sich entscheiden hängt von vielen Faktoren ab. Lassen Sie sich noch heute beraten.

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